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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 10/14 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 2, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, FlurbG § 52 Abs. 1, GrEStG § 3 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Flurbereinigung, Zwischenerwerb, Abfindung
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuer im Flurbereinigungsverfahren: 1. Liegt ein nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 GrEStG steuerbarer Erwerb auch dann vor, wenn nach der Landverzichtserklärung i.S.d. § 52 Abs. 1 FlurbG zugunsten eines Teilnehmers eine Eigentumszuweisung der entsprechenden Flächen an alle Begünstigten nicht erfolgt, sondern diesem - unter Berücksichtigung des durch die Landverzichtserklärung eingetretenen erhöhten Landabfindungsanspruchs- anderweitige Flächen zugewiesen werden. - 2. Sind Mehrzuweisungen im Flurbereinigungsverfahren als "Abfindung" i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a GrEStG grunderwerbsteuerbefreit? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.05.2013
Vorinstanz/AZ: 7 K 32/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 23 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2014
Erledigungs-Az: II R 10/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 33 29