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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 47/15 (BFH)
§§: EStG § 33, GG Art. 3
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, In-vitro-Fertilisation, Europäische Union, Gleichheitsgrundsatz, EG, EU
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen einer in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebenden Frau mit vorliegender primärer Sterilität im Zusammenhang mit einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union von dort zur Heilkunde zugelassenen Personen unter Beachtung der dortigen Rechts- und Berufsordnung durchgeführten Embryotransfer nach In-Vitro-Fertilisation unter Verwendung von Samenzellen eines Spenders als außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.07.2015
Vorinstanz/AZ: 6 K 93/13 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 25 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.10.2017
Erledigungs-Az: VI R 47/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 22 63