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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 22/15 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG 2002 § 7 g Abs. 4 Satz 2, EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Änderung, Pflichtverletzung, Amtsermittlungspflicht, Treu und Glauben, Auflösung, Ansparrücklage
Rechtsfrage: Unterlassene Auflösung einer Ansparrücklage: Überwiegt die Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen, eine richtige und vollständige sowie deutliche und klare Steuererklärung abzugeben, bei der im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gebotenen Abwägung einen möglichen Ermittlungsfehler des FA? Hat das FA bereits aus dem Fortbestand einer Rücklage in der Gewinnermittlung weitere Schlüsse zu ziehen und zusätzliche Ermittlungen anzustellen, um keine Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht zu begehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 30.07.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 638/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 25 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.03.2017
Erledigungs-Az: III R 22/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig