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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 4/19 (BFH) |
§§: | AO § 165 Abs. 2, BGB § 133, BGB § 157, AO § 357, AO § 233 a |
Schlagwörter | Änderungsbescheid, Einspruch, Zinsfestsetzung, Zinsbescheid |
Rechtsfrage: | Auslegung eines Einspruchs eines nicht vertretenen Steuerpflichtigen gegen einen ESt-Änderungsbescheid, wenn erst in einer späteren Einspruchsbegründung auch Einwendungen gegen den dort mit erfassten Zinsbescheid erhoben werden - Hier zur Frage der Auslegung / des Umfangs des Anfechtungsbegehrens, wenn die Einspruchsschrift als Betreff (nur) die Bescheidüberschrift "Bescheid für 2015 über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag" wiedergibt, und erst nach mehreren Schreiben des Steuerpflichtigen und eines Gesprächs an Amtsstelle schriftliche Einwendungen gegen die im angefochtenen Bescheid erstmalig erfolgte Zinsfestsetzung geltend gemacht werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.01.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3210/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 04 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.10.2019 |
Erledigungs-Az: | IX R 4/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 19 27 |