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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 3/19 (BFH) |
§§: | EStG § 10 d Abs. 2, EStG § 10 d Abs. 4 Satz 4, EStG § 24 a |
Schlagwörter | Altersentlastungsbetrag, Verlustvortrag, Besteuerungsgrundlage, Verlustfeststellung, Zusammenveranlagung |
Rechtsfrage: | Zur Frage, ob ein Altersentlastungsbetrag, der bei den Besteuerungsgrundlagen im Einkommensteuerbescheid angesetzt wurde, auch verlusterhöhend im Rahmen des gesondert festzustellenden Verlustvortrags zu berücksichtigen ist? Im konkreten Fall handelt es sich um eine Zusammenveranlagung, die Summe der Einkünfte beim Ehemann war auch nach vollständiger Verrechnung mit der positiven Summe der Einkünfte der Ehefrau negativ, sodann wurde ein jeweiliger Altersentlastungsbetrag im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1730/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 03 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.06.2020 |
Erledigungs-Az: | IX R 3/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Klage unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 20 57 |