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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 45/05
§§: ErbStG § 21 Abs. 2 Nr. 1, BewG § 121, EG Art. 56, EG Art. 58
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Anrechnung, Ausländische Steuer, Niederlassungsfreiheit, Europarecht, Bankkonto, Spanien, EG
Rechtsfrage: Keine Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer bei Bankguthaben in Spanien: Verstößt die Nichtanrechnung der spanischen Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) bei Bankguthaben in Spanien gegen Gemeinschaftsrecht? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 06.07.2005
Vorinstanz/AZ: 4 K 3290/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 43 02
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 16.1.2008 II R 45/05 - Löschung in den Registern