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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 48/99 |
§§: | ErbStG § 10 Abs. 3, ErbStG § 12 Abs. 1, ErbStG § 14, BewG § 5 Abs. 2, BewG § 13, BewG § 14, BewG § 15 Abs. 3 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Übergabevertrag, Gewinnbezugsrecht, Veräußerungserlös, GmbH-Anteile, Kapitalwert, Vorschenkung |
Rechtsfrage: | Bewertung des Gewinnbezugsrechts von GmbH-Anteilen (Vorschenkung) nach § 13 Abs. 2 BewG (immerwährende Nutzungen) oder nach § 14 BewG (lebenslängliche Nutzungen), wenn es nach dem Übergabevertrag auf die Gesamtrechtsnachfolger des Beschenkten übergehen sollte, aber bei Veräußerung, so hier, der Erlös an die Stelle des Gewinnbezugsrechts tritt. Anwendung von § 10 Abs. 3 ErbStG auch bei Schenkungen. - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 11.03.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2277/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 912 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.05.2001 |
Erledigungs-Az: | II R 48/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufgebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 77 40 |