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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 28/10 (BFH) |
§§: | EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, AO § 163 |
Schlagwörter | Kostendeckelung, 1 %-Regelung, Sonderbetriebsvermögen, Billigkeitsmaßnahme |
Rechtsfrage: | Ist für die Anwendung der sog. Deckelungsregelung (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2002 S. 148) auf die Kfz-Überlassung einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter nach Maßgabe der 1%-Regelung der Aufwand der Gesellschaft (Mietzahlungen) oder der Aufwand eines Gesellschafters (tatsächliche Kfz-Kosten) maßgeblich, wenn es sich bei dem überlassenen Kfz um an die Gesellschaft vermietetes Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters handelt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 14.10.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3109/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1093 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 14 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.09.2012 |
Erledigungs-Az: | VIII R 28/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 33 49 |