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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 14/04
§§: AO 1977 § 169 Abs. 2 Nr. 2, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 171 Abs. 3 Satz 2, AO 1977 § 181 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Verjährung, Ablaufhemmung, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Klage
Rechtsfrage: War zum Zeitpunkt des Erlasses von Folgebescheiden der Ablauf der Festsetzungsfrist noch gehemmt oder bereits Verjährung eingetreten (Ablauf der Zwei-Jahres-Frist)? Endet die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO 1977 für die Festsetzung von Folgesteuern nicht, solange gegen den bindenden Grundlagenbescheid ein Rechtsbehelfsverfahren anhängig ist? Divergenz zum BFH-Urteil IX R 41/97, BStBl II 2000, 173 = SIS 00 04 34 und Rechtsfolgen, wenn die Klage gegen den Grundlagenbescheid nach Erlass der Folgebescheide zurückgenommen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 06.02.2004
Vorinstanz/AZ: 3 K 3322/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 19 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.01.2005
Erledigungs-Az: X R 14/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 13 13