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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 52/98 | 
| §§: | UStG § 18 Abs. 9 J: 1991, UStG § 18 Abs. 9 J: 1993, UStDV § 61 Abs. 1 Satz 2 J: 1991, UStDV § 61 Abs. 1 Satz 2 J: 1993, AO 1977 § 109 | 
| Schlagwörter | Vergütungsverfahren, Fristverlängerung, Ausschlußfrist, Verwaltungsakt | 
| Rechtsfrage: | Handelt es sich bei der Frist des § 61 Abs. 1 Satz 2 UStDV um eine nicht verlängerbare Ausschlußfrist? - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 12.03.1998 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 7220/95 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1366 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 15.07.1999 | 
| Erledigungs-Az: | V R 52/98 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 50 92 | 
