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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 4/10 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, HGB § 255 Abs. 1
Schlagwörter Wegerecht, Zufahrtsbaulast, Anschaffungskosten, Grund und Boden, Nutzungsrecht, Dauernutzungsrecht, Baulast
Rechtsfrage: Nutzungsentgelt für Grundstückszufahrt als Anschaffungskosten des Grund und Bodens: Ist das vom Kläger an die Stadt als Grundstückseigentümer für die Bestellung einer Zufahrtsbaulast (Einräumung einer weiteren Zuwegung für eine bereits an das öffentliche Straßennetz angeschlossene - der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienende - Immobilie) in Form einer Einmalzahlung geleistete Entgelt von 7125 EUR als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar oder handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.10.2009
Vorinstanz/AZ: 15 K 472/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 565
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 09 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.07.2010
Erledigungs-Az: IX R 4/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 33 19