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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 14/13 (BFH) |
| §§: | StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 |
| Schlagwörter | Steuerberater, Bestellung, Widerruf, Vermögensverfall |
| Rechtsfrage: | Führt die Eintragung eines Haftbefehls nach § 901 ZPO a.F. in das Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO a.F.) zur gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Sächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 19.09.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 860/12 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 13 79 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.03.2014 |
| Erledigungs-Az: | VII R 14/13 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 24 80 |