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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 58/11 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 7, KStG § 34 Abs. 6 Satz 4, AEUV Art. 108
Schlagwörter Kommune, Verdeckte Gewinnausschüttung, Beihilfe, Subvention, EG, EU, Gemeinde
Rechtsfrage: Ist die rückwirkende Anwendung von § 8 Abs. 7 KStG zulässig? Sind die neuen gesetzlichen Regelungen zum sog. kommunalen Querverbund im Rahmen des EU-Beihilferechts zulässig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.12.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 184/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 32 19
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Klage