
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 253/02 |
§§: | EStG § 34 Abs. 1, EStG § 52 Abs. 47, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verfassung, Tarif, Veräußerungsgewinn, Übergangsregelung |
Rechtsfrage: | Bestehen an der Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 (sog. Fünftelregelung) ernstliche Zweifel? Ist auch im Hinblick auf die ab 1.1.2001 geltende gesetzliche Neuregelung eine Übergangsregelung für die Jahre 1999 und 2000 nicht geboten? |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 16.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 V 1336/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | DStRE 2002 S. 1441 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 35 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII B 253/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 22 19 |