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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 73/09 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 33 c Abs. 1 Satz 1, GG Art. 103 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Kinderbetreuungskosten, Rechtliches Gehör, Halbwaisenrente |
Rechtsfrage: | Überschrittener Grenzbetrag: Sind Aufwendungen des Kindes für die Betreuung des eigenen Kindes (einkommensteuerrechtlich außergewöhnliche Belastungen nach § 33 c EStG a.F.) von den Einkünften und Bezügen der Tochter in Abzug zu bringen? Ist die Halbwaisenrente nur mit dem Ertragsanteil zu berücksichtigen? - Verletzung rechtlichen Gehörs wegen fehlender Auseinandersetzung mit wesentlichen Fragen zur Berechnung des Grenzbetrages? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 13.02.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1963/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.02.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 73/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 11 34 |