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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 91/07 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, SGB III § 122 Abs. 2 Nr. 3, SGB III § 38 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Arbeitslosigkeit, Tatbestand |
Rechtsfrage: | Ist ein Kind weiterhin als "arbeitsuchend gemeldetes Kind" gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn es seine Arbeitsuchendmeldung nicht innerhalb von drei Monaten erneuerte und somit die Arbeitsvermittlungspflicht der Agentur für Arbeit gemäß § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III endete? Entfaltet die Feststellung "arbeitsuchend gemeldet" durch die Agentur für Arbeit der Familienkasse gegenüber eine Tatbestandswirkung (vgl. DA-FamEStG 63.3.1.Abs.3)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 11.04.2007 |
Vorinstanz/AZ: | V 130/2006 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 21 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.09.2008 |
Erledigungs-Az: | III R 91/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 05 66 |