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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII B 20/96
§§: GewStG § 30, AO 1977 § 177 Abs. 2, AO 1977 § 351 Abs. 1
Schlagwörter Gewerbesteuer, Zerlegung
Rechtsfrage: Gilt die Anfechtungsbeschränkung nach § 351 Abs. 1 AO, wenn bestandskräftige Zerlegungsbescheide infolge geänderter Gewerbesteuermeßbescheide geändert werden und dies zu höheren Zerlegungsanteilen führt?
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 19.12.1995
Vorinstanz/AZ: V 468/92
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 286
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.10.1996
Erledigungs-Az: VIII B 20/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VIII R 13/97 - erledigt durch BFH-Urteil vom 20.4.1999, VIII R 13/97 (= SIS 99 18 47)