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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 40/06 |
§§: | EStG § 10 d Abs. 4 |
Schlagwörter | Verlustfeststellung, Antrag, Werbungskosten, Gesamtbetrag der Einkünfte |
Rechtsfrage: | Kann ein verbleibender Verlustvortrag erstmalig festgestellt werden, obwohl die Einkommensteuer des betreffenden Veranlagungszeitraums bereits mit 0 DM und einem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte bestandskräftig festgesetzt wurde, weil das Finanzamt entgegen dem Antrag des Klägers die Ausbildungskosten zum Verkehrsflugzeugführer nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben berücksichtigt hatte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 02.03.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1925/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 29 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.09.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 69/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 69/06 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 08 89 |