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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 95/08 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 10 d, UmwStG § 12 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verschmelzung, Betriebsfortführung
Rechtsfrage: Auf welchen Vergleichszeitraum oder -zeitpunkt ist bei der Anwendung des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG (Streitjahr 2000) abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 10.09.2008
Vorinstanz/AZ: 12 K 8279/05 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 42 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.08.2009
Erledigungs-Az: I R 95/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 30 55