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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 32/08 (BFH) |
§§: | EStG § 11 Abs. 2 Satz 1, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Abfluss, Stückzinsen, Negative Einkünfte |
Rechtsfrage: | Sind Beträge, die beim Erwerb festverzinslicher Wertpapiere aufgewendet werden, um bis zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits angefallene Zinsen zu vergüten, als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen entsprechend dem Abflussprinzip des § 11 EStG im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 28.08.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 1337/07 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 1882 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 40 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.04.2009 |
Erledigungs-Az: | VIII R 32/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |