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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-459/19 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 44, RL 2006/112/EG Art. 45, RL 2006/112/EG Art. 46, RL 2006/112/EG Art. 47, RL 2006/112/EG Art. 48, RL 2006/112/EG Art. 49
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Dienstleistung, Ort, Wertpapier, Aktien, Trust
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 44 der Richtlinie 2006/112/EG dahin auszulegen, dass ein Steuerpflichtiger, der eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit ausführt, die in dem An- und Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren im Rahmen der Verwaltung des Vermögens eines gemeinnützigen Trusts besteht, als ein "Steuerpflichtiger, der als solcher handelt" anzusehen ist, wenn er von einer Person von außerhalb der Union ausschließlich für Zwecke dieser Tätigkeit Vermögensverwaltungsdienstleistungen empfängt? - 2. Für den Fall, dass Frage 1 zu verneinen ist und die Art. 46 bis 49 der Richtlinie unanwendbar sind: Ist Art. 45 der Richtlinie auf die Dienstleistung anwendbar oder finden weder Art. 44 noch Art. 45 auf die Dienstleistung Anwendung?
Vorinstanz: Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Vereinigtes Königreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 280 S. 28
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.03.2021
Erledigungs-Az: Rs C-459/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 04 38