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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 66/02 |
§§: | AO § 160, EStG § 4 Abs. 4 |
Schlagwörter | Empfängerbenennung, Betriebsausgabe, Provision, Benennungsverlangen |
Rechtsfrage: | Kann eine inländische GmbH die Makler-Unterprovision an eine liechtensteinische Beratungsgesellschaft wegen fehlender betrieblicher Veranlassung bzw. wegen unzureichender Empfängerbenennung nach § 160 AO nicht als Betriebsausgabe abziehen? Rechtmäßigkeit des Benennungsverlangens des FA? |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 30.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | III 101/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 881 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 87 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.2004 |
Erledigungs-Az: | I B 66/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 22 55 |