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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 15/06
§§: EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6
Schlagwörter Zinsen, Kapitallebensversicherung, Darlehen, Verwendung
Rechtsfrage: Ist die in § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG für die Steuerunschädlichkeit von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen geforderte unmittelbare ausschließliche Verwendung der mit den Lebensversicherungen besicherten Darlehensmittel gegeben, wenn die Darlehensmittel zum einen für den Neubau einer Lagerhalle, zum anderen für die Umschuldung einer bereits vor mehr als zwei Monaten über ein Kontokorrentkonto vorfinanzierten Maschine verwendet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 25.01.2006
Vorinstanz/AZ: 5 K 21/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 35 66
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Klage