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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 42/99 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 2 |
Schlagwörter | Vorkosten, Anschaffungsnaher Aufwand, Erhaltungsaufwand, Renovierung |
Rechtsfrage: | Bauaufwendungen vor Bezug eines erworbenen Einfamilienhauses als sofort abziehbare Vorkosten oder anschaffungsnaher Herstellungsaufwand? Kommt es für die Annahme einer wesentlichen Verbesserung nur auf die Höhe der Aufwendungen oder auch auf die Art. der Baumaßnahmen an? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 09.09.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 603/96 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 42/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 24 01 |