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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 16/96
§§: EStG § 7 Abs. 5, EStG § 7 Abs. 5 a
Schlagwörter Dachgeschoßausbau
Rechtsfrage: Aufwendungen für den Ausbau des Speichers eines 1972/73 errichteten - fremdbetrieblichen Zwecken und fremden Wohnzwecken dienenden - Gebäudes zu drei Mietwohnungen kein nach § 7 Abs. 5 EStG gesondert abschreibbarer Gebäudeteil, sondern nachträgliche Herstellungskosten des Wirtschaftsguts "zu Wohnzwecken vermieteter Gebäudeteil" und nur mit diesem absetzbar (Anwendbarkeit des BFH-Beschlusses vom 26.11.1973 GrS 5/71, BStBl 1974 II S. 132 = SIS 74 00 73 im Rahmen des § 7 Abs. 5 a EStG)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 01.03.1996
Vorinstanz/AZ: 6 K 868/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.1998
Erledigungs-Az: IX R 16/96
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 18 08