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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 49/13 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 |
Schlagwörter | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Werbungskosten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Entfernung |
Rechtsfrage: | Kann für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG eine andere als die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden, wenn diese deshalb verkehrsgünstiger erscheint, weil sich ihre Benutzung für den Steuerpflichtigen wegen ersparter Mautkosten kostengünstiger darstellt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 26.06.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 56/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 31 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.12.2013 |
Erledigungs-Az: | VI R 49/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 10 76 |