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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-277/05 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Rücktritt, Dienstleistung, Anzahlung, Vergütung, Reservierung, Schadensersatz
Rechtsfrage: Sind die im Voraus als Anzahlung geleisteten Beträge im Rahmen von Veräußerungsgeschäften, die der Mehrwertsteuer unterliegende Dienstleistungen zum Gegenstand haben, in Fällen, in denen der Erwerber von der ihm eröffneten Möglichkeit des Rücktritts Gebrauch macht und diese Beträge vom Veräußerer einbehalten werden, als Vergütung für die Reservierungsleistung und als solche als mehrwertsteuerpflichtig oder als Rücktrittsentschädigung zum Ausgleich des infolge des Nichterscheinens des Gastes entstandenen Schadens - ohne direkten Bezug zu einer entgeltlichen Dienstleistung - und als solche nicht als mehrwertsteuerpflichtig angesehen werden müssen?
Vorinstanz: Conseil d´Etat (Frankreich)
Vorinstanz/Datum: 18.05.2005
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 229 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 18.07.2007
Erledigungs-Az: Rs C-277/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 28 58