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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 28/05
§§: EStG § 7 g Abs. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Ansparrücklage, Investitionszeitpunkt
Rechtsfrage: Stellt die Benennung des beabsichtigten Investitionszeitpunktes in den Aufzeichnungen zur Gewinnermittlung eine unverzichtbare erforderliche Angabe zur Konkretisierung einer voraussichtlichen geplanten Investition dar, so dass ohne diese Angabe die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3 EStG nicht zulässig wäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 01.06.2005
Vorinstanz/AZ: 7 K 3186/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 35 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.09.2006
Erledigungs-Az: XI R 28/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 00 08