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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 7/19 (BFH) |
§§: | AO § 122 Abs. 2, VwZG § 9 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Einfuhrabgaben, Ausland, Schweiz, Zustellung, Amtshilfe |
Rechtsfrage: | Erfordert die wirksame Zustellung eines Einfuhrabgabenbescheids in der Schweiz, dass aus dem Zustellzeugnis der Eidgenössischen Zollverwaltung erkennbar ist, in welcher Form die Zustellung erfolgte, welcher Person der Bescheid letztlich übergeben wurde und in welcher Beziehung diese Person zu dem Abgabenschuldner steht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.12.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 2208/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 04 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.03.2021 |
Erledigungs-Az: | VII R 7/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 12 84 |