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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 33/10 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
Schlagwörter Seelotse, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Betriebsstätte, Einsatzwechseltätigkeit
Rechtsfrage: Handelt es sich bei den Fahrten eines Seelotsen zwischen seiner Wohnung (mit Büro) und seinen Einsatzorten um Fahrten zu wechselnden Beschäftigungsstellen mit der Folge des unbeschränkten Betriebsausgabenabzugs? Ist das jeweils im Einsatz betreute - wechselnde - Schiff Betriebsstätte des Lotsen oder ist der vom Seelotsen im Wesentlichen (regelmäßig) "betreute" Lotsenbezirk als regelmäßige Betriebsstätte mit der Folge der auf die Entfernungspauschale begrenzten Kostenerstattung anzusehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 18.11.2009
Vorinstanz/AZ: 3 K 266/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 12 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.2014
Erledigungs-Az: VIII R 33/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 20 96