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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 61/18 (BFH) |
§§: | AO § 191 Abs. 1 Satz 2, AO § 164, AnfG § 3, AnfG § 14 |
Schlagwörter | Duldungsbescheid, Vorbehalt der Nachprüfung, Bedingung, Ermessen |
Rechtsfrage: | Müssen sowohl ein Duldungsbescheid als auch die Einspruchsentscheidung, denen Steuerrückstände aus teilweise unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerfestsetzungen zu Grunde lagen, eine zusätzliche Bedingung i.S. des § 14 AnfG enthalten, und führen deren Fehlen sowie die fehlende Begründung für Nichtaufnahme dazu, dass der Duldungsbescheid formell vollumfänglich rechtswidrig ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 09.11.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 933/16 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 19 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2019 |
Erledigungs-Az: | VII R 61/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 01 93 |