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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 40/18 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Anteilsveräußerung, Arbeitnehmer, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen |
Rechtsfrage: | Sind Erlöse aus der Veräußerung der Kapitalbeteiligung eines Mitarbeiters am Unternehmen seines Arbeitgebers als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG oder als Veräußerungsgewinn gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren, wenn die Beteiligung zu einem angemessenen Preis erworben und veräußert wurde, der Erwerb separat vom Anstellungsvertrag sowie die Veräußerung nach Ablauf der zeitlichen und nach Erreichen erfolgsabhängiger Call-Optionen erfolgte und dem Anteilseigner keine Stimmrechte zustanden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 09.10.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1257/17 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 07 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.12.2020 |
Erledigungs-Az: | VIII R 40/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 08 49 |