Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-553/16 (EuGH)
§§: AEUV Art. 49, AEUV Art. 54, AEUV Art. 63, AEUV Art. 65, EUV Art. 5 Abs. 4, EUV Art. 12
Schlagwörter EG, EU, Zinsen, Bulgarien, Doppelbesteuerung, Quelleneinkünfte
Rechtsfrage: 1. Ist eine nationale Rechtsvorschrift wie Art. 175 Abs. 2 Nr. 3 DOPK, die einer Quelleneinkünfte auszahlenden gebietsansässigen Gesellschaft die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen für den Zeitraum vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Entrichtung der Steuer auf die Einkünfte bis zu dem Tag, an dem der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gebietsfremde das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung eines mit der Republik Bulgarien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens nachweist, auch in Fällen auferlegt, in denen nach dem Abkommen die Steuer nicht oder in geringerer Höhe zu entrichten ist, mit Art. 5 Abs. 4 und Art. 12 Buchst. b EUV vereinbar? - 2. Sind eine Rechtsvorschrift wie Art. 175 Abs. 2 Nr. 3 DOPK und eine Steuerpraxis, nach denen bei der Quelleneinkünfte auszahlenden Gesellschaft die Zinsen für den Zeitraum vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Entrichtung der Steuer auf die Einkünfte bis zu dem Tag, an dem der in einem anderen Mitgliedstaat eingetragene Gebietsfremde das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung eines mit der Republik Bulgarien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens nachweist, auch in Fällen erhoben werden, in denen nach dem Abkommen die Steuer nicht oder in geringerer Höhe zu entrichten ist, mit den Art. 49, 54, 63 und 65 Abs. 1 und 3 AEUV vereinbar?
Vorinstanz: Varhoven administrativen sad (Bulgarien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 22 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 25.07.2018
Erledigungs-Az: Rs C-553/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 12 08