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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 30/96 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 163 |
Schlagwörter | Änderung, Billigkeit |
Rechtsfrage: | Ist die Änderung (§ 173 AO 1977) von Steuerbescheiden, die nach einer Sonderprüfung durch die OFD und Ausführungen im Prüfungsbericht der OFD (anläßlich der Schlußbesprechung) zur Vorsteuerabzugsberechtigung bei Zwischenvermietung ergingen, rechtens, wenn die Mietzahlungen des Zwischenmieters abweichend von der ursprünglichen Konzeption (geringere monatliche Zahlungen zzgl. abgezinste Einmalzahlung i.H.d. Differenz zu den zugesicherten monatlichen Mieten) erfolgten? Streitpunkte u.a.: Steht der Änderung eine erlassene Billigkeitsmaßnahme entgegen (vgl. ferner XI R 24/96, XI R 38/96, V R 17/96). - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 6793/93 U |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 627 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.1999 |
Erledigungs-Az: | XI R 30/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 16 35 |