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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 6/11 (BVerfG)
§§: KStG 2002 i.d.F. vom 14.8.2007 § 8 c Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Verlustabzug, Körperschaft, Beteiligungserwerb
Rechtsfrage: Ist § 8 c Satz 1 KStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.8.2007 (BGBl 2007 I S. 1912) mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 25 Prozent (im Streitfall 48 %) des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber (schädlicher Beteiligungserwerb) insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste) nicht mehr abziehbar sind? - Normenkontrollverfahren
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 04.04.2011
Vorinstanz/AZ: 2 K 33/10
Vorinstanz/Fundstelle: DB 2011 S. 1259
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 20 94
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 29.03.2017
Erledigungs-Az: 2 BvL 6/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 08 86