
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 103/01 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Erziehungsurlaub, Vorweggenommene Werbungskosten, Fortbildung |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für ein vorgehaltenes Arbeitszimmer während des Erziehungsurlaubs einer Personalreferentin ohne eigenem Arbeitsplatz als vorweggenommene Werbungskosten oder Weiterbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf abziehbar, obwohl während dieser Zeit keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt wurden und das Arbeitszimmer somit nicht beruflich genutzt worden ist? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 505/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 80 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.08.2004 |
Erledigungs-Az: | VI R 103/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 04 12 |