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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-423/09 (EuGH)
§§: KN Unterposition 0703 2000, KN Unterposition 0712 9090
Schlagwörter EG, EU, Knoblauch, Einreihung, Tarifierung, Zolltarif, Gemüse
Rechtsfrage: Anhand welcher Kriterien ist zu bestimmen, ob Gemüse (Knoblauchknollen), das in gewissem Maß getrocknet ist, dem aber nicht (nahezu) die gesamte Flüssigkeit entzogen ist und das gekühlt eingeführt wird, in die Unterposition 0703 20 00 der KN oder aber in die Unterposition 0712 90 90 der KN einzureihen ist?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. C 24 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 28.10.2010
Erledigungs-Az: Rs C-423/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 33 45