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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 184/96
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Zinsen, Werbungskosten, nachträgliche Betriebsausgaben, Betriebsaufspaltung
Rechtsfrage: Können die von der Klägerin nach Aufgabe ihres Gewerbebetriebes (Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung) in den Streitjahren gezahlten Schuldzinsen und Disagiobeträge auch insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der früheren Betriebsgrundstücke oder als nachträgliche Betriebsausgaben abgezogen werden, als sie auf Kredite der früheren Betriebsgesellschaft zurückgehen, die für allgemeine betriebliche Zwecke aufgenommen worden waren?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.07.1995
Vorinstanz/AZ: 5 K 890/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.1998
Erledigungs-Az: X B 184/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: X R 104/98 - Erledigt durch BFH-Urteil vom 19.6.2001 - X R 104/98