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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-231/98 und C-232/98 (EuGH)
§§: EWG-Vertrag Art. 95
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Ausland, Progression, EG, Nutzleistung, Kraftfahrzeug
Rechtsfrage: Ist Art. 95 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß er der Anwendung von Rechtsvorschriften zur Einführung eines Kraftfahrzeugsteuersystems entgegensteht, in dem der Multiplikationskoeffizient zur Bestimmung der Steuer, die für jede Klage der steuerlichen Nutzleistung der Fahrzeuge geschuldet wird, losgelöst von jedem objektiven Kriterium einer unregelmäßigen Progression unterliegt, wodurch die Steuer bis 18 Steuer-PS deutlich linear und anschließend ab 19 Steuer-PS, der ersten Klasse, in der im Inland hergestellte Fahrzeuge nicht vertreten sind, stark exponentiell ansteigt?
Vorinstanz: Tribunal de grande instance Epinal
Vorinstanz/Datum: 25.06.1998
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1998 Nr. C 278 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 02.03.1999
Erledigungs-Az: Rs C-231/98