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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 48/97
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1
Schlagwörter Kinderbetreuung, Hausgehilfin, Ehegatten, Verfassung
Rechtsfrage: Berücksichtigung von Aufwendungen für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe bei beiderseits erwerbstätigen Ehegatten mit einem Kind. Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs.1 Nr.8 EStG (Benachteiligung gegenüber nicht miteinander verheirateten Personen)? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 05.12.1995
Vorinstanz/AZ: 6 K 2965/95 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.12.1998
Erledigungs-Az: X R 48/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 50 11