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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 36/11 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, InsO § 35, InsO § 80 Abs. 1, InsO § 87, InsO § 203 Abs. 1 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Erstattungsanspruch, Insolvenz, Beendigung, Insolvenzmasse |
Rechtsfrage: | Kommt die in einem Beschluss des Amtsgerichts über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens "vorbehaltene" Nachtragsverteilung einer Anordnung der Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 InsO gleich und unterliegt damit ein während des Insolvenzverfahrens begründeter Einkommensteuererstattungsanspruch ohne ausdrückliche Anordnung einer Nachtragsverteilung nach Verfahrensaufhebung weiterhin dem Insolvenzbeschlag? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 15202/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2011 S. 1304 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 14 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.02.2012 |
Erledigungs-Az: | VII R 36/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 11 35 |