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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 6/19 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a Satz 3
Schlagwörter Entfernungspauschale, Sammelbeförderung, Wechselnde Einsatzstellen, Typischerweise arbeitstäglich
Rechtsfrage: Wie ist der Gesetzeswortlaut "typischerweise arbeitstäglich" in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a Satz 3 EStG auszulegen? - Ist die Rechtsnorm nur anwendbar, wenn der Arbeitnehmer den vom Arbeitgeber bestimmten Ort (hier: Sammelpunkt) an sämtlichen seiner Arbeitstage aufsuchen soll? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 05.12.2018
Vorinstanz/AZ: 1 K 594/16
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2019 S. 261
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 14 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.04.2021
Erledigungs-Az: VI R 6/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 13 45