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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 28/98 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 7 Abs. 5, AO 1977 § 42, FGO § 76 Abs. 1, EStG § 15 a |
Schlagwörter | Verlustverrechnung, Immobilien-KG, Gestaltungsmißbrauch, Treu und Glauben |
Rechtsfrage: | Verlustverrechnung (-zuweisung) bei Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto einer nicht gewerblichen KG vor Inkrafttreten des § 15 a EStG - 1. Revision des FA: Errichtung und Verpachtung eines Seniorenzentrums durch KG im Rahmen eines Treuhandverhältnisses als Rechtsmißbrauch i.S. von § 42 AO (und deshalb WK-Überschußansatz beim Treuhänder und nicht bei der KG als Treugeberin) - Nichtanerkennung des zwischen Treugeber und Treuhänder geschlossenen Pachtvertrags aufgrund Fremdvergleichs - Keine Einkünfteerzielungsabsicht der KG bei lediglich kostendeckender Miete - Keine AfA-Gewährung gem. § 7 Abs. 5 EStG mangels Bauherreneigenschaft der KG - Keine unbeschränkte Verlustzuweisung an faktisch unbeschränkt haftenden Kommanditisten - 2. Revision der KG: Verlustzuweisung an Kommanditisten über 100% ihrer Einlagen hinaus zulässig - FA an unbeschränkte Verlustverrechnung nach Treu und Glauben (Zusage?) gebunden? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 30.09.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 707/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.07.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 28/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 93 33 |