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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 41/12 (BFH)
§§: EStG § 15 a Abs. 1, EStG § 15 a Abs. 4, HGB § 172 Abs. 4
Schlagwörter Kapitalkonto, Verlustausgleich, Haftungsbeschränkung, Forderung
Rechtsfrage: Ist ein als Unterkonto des Gesellschafterverrechnungskontos geführtes Entnahmekonto, auf dem Entnahmen der Gesellschafter gebucht werden, soweit sie zu einem Negativsaldo des Verrechnungskontos führen oder einen solchen erhöhen würden, Bestandteil des Kapitalkontos i.S. des § 15 a EStG? Hat die Gesellschaft ihren Gesellschaftern mit der auf diesem Konto gebuchten Ausschüttung aus der Liquidität ein betrieblich veranlasstes Darlehen gewährt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 10.10.2012
Vorinstanz/AZ: 2 K 171/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 00 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.08.2015
Erledigungs-Az: IV R 41/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 00 58