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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 47/14 (BFH) | 
| §§: | UStG § 20 | 
| Schlagwörter | Vereinnahmte Entgelte, Antrag | 
| Rechtsfrage: | 1. Wird ein Antrag auf Ist-Besteuerung gestellt, sofern der Steuerpflichtige in seiner USt-Erklärung als Entgelte die Einnahmen aus der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG übernimmt, ohne dass dies aus der USt-Erklärung selbst erkennbar ist und ohne dass der Steuerpflichtige gesondert auf eine Antragstellung gemäß § 20 UStG hinweist? - 2. Genehmigt das FA die Ist-Besteuerung, sofern die erste Rechtsfrage mit ja beantwortet wird, wenn es die o.g. USt-Erklärung der Besteuerung unter Vorbehalt der Nachprüfung zugrunde legt, ohne dass der Wille, eine Ermessensentscheidung nach § 20 Abs. 1 UStG zu treffen, überhaupt bestätigt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.04.2014 | 
| Vorinstanz/AZ: | 16 K 128/12 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 01 85 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 18.08.2015 | 
| Erledigungs-Az: | V R 47/14 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 23 76 | 
