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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-270/18 (EuG)
§§: AEUV Art. 108 Abs. 2, AEUV Art. 106
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Nichtigkeit, Irland
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Kläger beantragen, - den Beschluss der Europäischen Kommission C(2018) 464 final vom 25.1.2018 (SA.43791[2017/NN]) für nichtig zu erklären, soweit in ihm gegen die mutmaßliche Beihilfe, die an und über die National Asset Management Agency (NAMA) gewährt wurde, keine Einwände erhoben werden bzw. die betreffende Maßnahme nicht als Beihilfe gewertet wird; - den Klägern Kostenerstattung unter Einschluss der Kosten des vorliegenden Verfahrens zuzusprechen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 240 S. 50
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache