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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 79/00 |
§§: | AO 1977 § 328 Abs. 1, AO 1977 § 329, AO 1977 § 5, AO 1977 § 90 |
Schlagwörter | Zwangsgeldandrohung, Zwangsgeldfestsetzung, Verwirkung, Ermessensentscheidung |
Rechtsfrage: | Ist von Verwirkung auszugehen, wenn Einsprüche gegen Zwangsgeldandrohungen und -festsetzungen mehrere Jahre nicht bearbeitet werden? Ist neues Vorbringen im Klageverfahren vom FG nicht zu berücksichtigen, wenn der Einspruch nicht begründet worden ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 29.08.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 00 249 K 2 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 1224 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 69 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.05.2001 |
Erledigungs-Az: | VII R 79/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 77 09 |