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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 37/19 (BFH)
§§: KraftStG § 3 Nr. 5
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Krankentransport
Rechtsfrage: Ist die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 5 KraftStG für Fahrzeuge, die ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden, für ein laut Zulassungsbescheinigung als Sonderfahrzeug für Behinderte mit Rollstuhl-Hebevorrichtung bezeichnetes Fahrzeug zu gewähren, mit dem kranke und behinderte Menschen - außerhalb von Notfalleinsätzen und ohne Anwesenheit medizinisch geschulten Personals - zu Arztbesuchen und Behandlungen (wie z.B. Chemo- und Bestrahlungstherapien, Dialyse) und wieder zurück transportiert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 26.09.2019
Vorinstanz/AZ: 8 K 8023/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 17 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2020
Erledigungs-Az: IV R 37/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 06 67