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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1929/12 (BVerfG)
§§: AO § 74
Schlagwörter Haftung, Eigentümer, Grundstück, Körperlich, Wirtschaftsgut, Haftungsbescheid, Interesse, Verfügung, Gesamthand
Rechtsfrage: Haftung des Eigentümers nach § 74 AO erfasst auch grundstücksgleiche Rechte - Keine Beschränkung auf körperliche Gegenstände - Haftungsbegründende Interessenparallelität bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung - Zulässigkeit des Erlasses eines Haftungsbescheids - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 23.05.2012
Vorinstanz/AZ: VII R 29/10
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2012 S. 1924
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 29 60
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 17.09.2013
Erledigungs-Az: 1 BvR 1929/12
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen