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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 74/07 (BFH)
§§: UmwStG § 4, UmwStG § 5, AO § 42
Schlagwörter Umwandlung, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Gestaltungsmissbrauch bei formwechselnder Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach § 4 Abs. 6 UmwStG 1995 a.F.: Kann den für den Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft vom UmwStG 1995 a.F. vorgesehenen Rechtsfolgen - auch unter Beachtung vorangegangener Umwandlungen - die Anwendung der Regelung über den Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 AO nicht entgegenstehen, da die im UmwStG normierten Missbrauchstatbestände insoweit abschließend sind (siehe auch Tz. 05.19 des Umwandlungssteuererlasses vom 25.3.1998, BStBl I 1998 S. 268)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.10.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 538/03 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 722
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 07 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.05.2010
Erledigungs-Az: IV R 74/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 21 95