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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 25/05
§§: EStG § 22 Nr. 3, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Provision, Vermittlungsprovision, Eigenprovision, Lebensversicherung
Rechtsfrage: Wird bei kreuzweiser Vermittlung von Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen und wechselseitiger Weitergabe der dafür erhaltenen Provisionen eine nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtige sonstige Leistung erbracht oder lediglich eine nicht steuerbare Minderung der Erwerbskosten für die jeweilige eigene Lebensversicherung angestrebt? - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als Verfahrensmangel (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.01.2005
Vorinstanz/AZ: 13 K 555/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 04 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.06.2006
Erledigungs-Az: IX R 25/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 09 10