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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 19/16 (BFH)
§§: UmwStG § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2
Schlagwörter Einbringung, Mitunternehmeranteil, Negatives Kapitalkonto, Stille Reserven, Verrechnungskonto
Rechtsfrage: 1. Darf bei einer gleichzeitigen (und einheitlichen) Einbringung zweier Mitunternehmeranteile, mit negativem und positivem Kapitalkonto, ein Ausgleich zwischen den Kapitalkonten erfolgen, mit der Folge, dass im Rahmen der Einbringung des Mitunternehmeranteils mit negativem Kapital die Aufdeckung der stillen Reserven bis zur Höhe des negativen Kapitals entfällt? - 2. Sind Verrechnungskonten zwischen zwei personenidentischen Personengesellschaften Betriebsvermögen der Personengesellschaft oder Privatvermögen der Gesellschafter? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 10.02.2016
Vorinstanz/AZ: 11 K 12073/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 08 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.09.2018
Erledigungs-Az: I R 19/16
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 22 11