Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 35/15 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Erstattung, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabe, Verrechnung, Gleichheitsgrundsatz
Rechtsfrage: Sind - auch nach dem Systemwechsel ab dem Veranlagungszeitraum 2010 - die als Sonderausgaben abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge um rückerstattete Beiträge für in den Jahren vor 2010 gezahlte Versicherungsbeiträge zu kürzen? Ist die Verrechnung der rückerstatteten Versicherungsbeiträge im Erstattungsjahr vorzunehmen, was zu einer verfassungswidrigen steuerwirksamen Kürzung voll berücksichtigungsfähiger Vorsorgeaufwendungen führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 16.10.2015
Vorinstanz/AZ: 3 K 1087/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 283
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 02 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.08.2016
Erledigungs-Az: X R 35/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 23 40