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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI B 166/97 |
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
| Schlagwörter | Maklerkosten, Schadensersatz, Versetzung |
| Rechtsfrage: | Sind Schadensersatzzahlungen sowie Notar- und Maklerkosten aus der Rückgängigmachung eines Grundstückskaufs im Ausland wegen Rückversetzung an den ursprünglichen Beschäftigungsort beruflich veranlaßt und damit als Werbungskosten abziehbar? |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 15.04.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 1152/95 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 139/00 - erledigt durch BFH-Urteil vom 23.3.2001 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG |