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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX B 78/00
§§: EigZulG § 5
Schlagwörter Eigenheimzulage, Einkunftsgrenze
Rechtsfrage: Bezieht ein Anspruchsberechtigter sein Eigenheim in einem dem Anschaffungsjahr nachfolgenden Jahr, ist dann für die Prüfung, wann erstmals die Einkunftsgrenze des § 5 EigZulG unterschritten wird, erst auf die Einkommensverhältnisse ab dem Jahr des Erstbezuges abzustellen und nicht schon auf die ab dem ersten Jahr des gesamten Förderzeitraumes?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 23.03.2000
Vorinstanz/AZ: 1 V 662/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 664
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 70 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.12.2000
Erledigungs-Az: IX B 78/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 05 02