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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 35/10 (BFH)
§§: EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 3, EStG § 2 a Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Progressionsvorbehalt, Beschränkung, Negative Einkünfte
Rechtsfrage: Ist durch den (gesetzgeberischen) Übergang von der sog. Methode der Schattenveranlagung zur sog. Hinzurechnungsmethode eine Beendigung der Geltung der Beschränkung des negativen Progressionsvorbehalts durch § 2 a EStG eingetreten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 26.04.2010
Vorinstanz/AZ: 3 K 234/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 19 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.01.2011
Erledigungs-Az: I R 35/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 13 25