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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 8/05
§§: AO 1977 § 44, AO 1977 § 71, AO 1977 § 191, AO 1977 § 270, AO 1977 § 278
Schlagwörter Haftung, Steuerhinterziehung, Aufteilung, Gesamtschuldner, Ehegatten
Rechtsfrage: Haftung nach Aufteilung der Einkommensteuerschuld zusammenveranlagter Ehegatten: Steht der Aufteilungsbescheid einer Haftung des Klägers für den allein auf seine Ehefrau entfallenden Anteil an der Gesamtschuld entgegen oder besteht das Gesamtschuldverhältnis auch nach der Aufteilung fort? Ist zudem der Haftungstatbestand der §§ 71, 191 AO 1977 nicht gegeben, weil es an ausreichenden tatsächlichen Feststellungen für eine Beteiligung des Klägers an einer Steuerhinterziehung seiner Ehefrau fehlt? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.10.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 965/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 29 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.03.2006
Erledigungs-Az: X R 8/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 24 75