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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-58/20 (EuGH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. g |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Verwaltung von Sondervermögen |
Rechtsfrage: | Ist Art. 135 Abs. 1 lit. g der Richtlinie 2006/112/EG dahin auszulegen, dass unter dem Begriff der "Verwaltung von Sondervermögen" auch die von der Verwaltungsgesellschaft einem Dritten übertragenen steuerlichen Agenden zu verstehen sind, die darin bestehen, die gesetzeskonforme Besteuerung der Fondseinkünfte der Anteilinhaber sicherzustellen? |
Vorinstanz: | BundesFG (Österreich) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 191 S. 8 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 17.06.2021 |
Erledigungs-Az: | Rs C-58/20 und C-59/20 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 12 65 |