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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 148/01 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Dachgeschoss, Zweifamilienhaus |
Rechtsfrage: | Umfasst der Begriff "häusliches" Arbeitszimmer auch die im Dachgeschoss beruflich genutzte Wohneinheit des eigenen Zweifamilienhauses, wenn durch die Fremdvermietung des Obergeschosses keine räumliche Verbindung zum eigenen Wohnbereich im Erdgeschoss besteht, oder handelt es sich um einen nicht der Abzugsbegrenzung unterliegenden "außerhäuslichen" Arbeitsbereich? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 21.06.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1408/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 68 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.12.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 148/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 11 49 |